Die Regelung betrifft vor allem Unternehmen, die Verträge direkt online mit Privatkunden abschließen. In diesen Fällen muss künftig eine leicht zugängliche Funktion vorhanden sein, über die der Widerruf unmittelbar erklärt werden kann.
Dabei ist kein klassischer Button zwingend vorgeschrieben. Auch ein klar beschrifteter und gut sichtbarer Link kann ausreichen. Wichtig ist, dass der Widerruf ohne Umwege möglich ist, ohne verpflichtenden Login genutzt werden kann und der Prozess nachvollziehbar gestaltet ist. Nach dem Absenden muss eine elektronische Bestätigung des Widerrufs erfolgen.
Nicht betroffen sind in der Regel Websites, bei denen Verträge nicht direkt online abgeschlossen werden, Produkte die vom Widerrufsrecht ausgenommen sind, sowie reine B2B-Angebote.
Prüfen Sie als Shopbetreiber daher rechtzeitig, ob für Ihren Onlineshop Handlungsbedarf besteht und die neue Widerrufsfunktion berücksichtigt werden muss.