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KI-Kennzeichnungspflicht 2026: Was muss gekennzeichnet werden?

Künstliche Intelligenz wird für Website-Texte, Bilder und andere Inhalte eingesetzt. Seit dem 2. August 2026 gelten dafür Transparenzpflichten aus dem EU AI Act. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Inhalt gekennzeichnet werden muss, an dem eine KI beteiligt war.

KI-generierte Darstellung einer Mitarbeiterin, die einem humanoiden Roboter die Hand schüttelt

Bildhinweis: Vollständig mit KI erstellt

 

Künstliche Intelligenz wird für Website-Texte, Bilder und andere Inhalte eingesetzt. Seit dem 2. August 2026 gelten dafür Transparenzpflichten aus dem EU AI Act. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Inhalt gekennzeichnet werden muss, an dem eine KI beteiligt war.

 

KI-Inhalte auf der eigenen Website

 

Müssen KI-generierte Texte gekennzeichnet werden?

 

Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für Texte, die beispielsweise mit ChatGPT erstellt wurden, gibt es nicht. Besondere Vorgaben gelten für KI-Texte, die über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Dazu gehören etwa Gesundheit, Verbrauchersicherheit, Umwelt, Finanzen sowie politische oder wissenschaftliche Entwicklungen.

 

Eine Kennzeichnung kann entfallen, wenn der Text sorgfältig durch einen fachlich geeigneten Menschen geprüft wurde und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Ein kurzes Gegenlesen oder eine reine Rechtschreibkorrektur genügt nicht. Fakten, Aussagen und Zusammenhänge müssen inhaltlich geprüft werden.

 

Müssen KI-generierte Bilder und Videos gekennzeichnet werden?

 

Auch KI-generierte Bilder und Videos müssen nicht pauschal gekennzeichnet werden. Eine Offenlegung ist vor allem bei sogenannten Deepfakes erforderlich. Das sind künstlich erzeugte oder veränderte Inhalte, die real wirken und deshalb für echt gehalten werden können. Die Vorgaben gelten ebenso für KI-generierte oder bearbeitete Audioaufnahmen.

 

Das kann beispielsweise künstlich dargestellte Mitarbeitende, nicht ausgeführte Referenzprojekte, veränderte Gebäude oder erfundene Veranstaltungen betreffen. Offensichtlich illustrative oder fiktionale Darstellungen gelten nicht automatisch als Deepfake. Eine freiwillige Kennzeichnung kann dennoch sinnvoll sein, wenn sonst ein falscher Eindruck vom Unternehmen, seinen Leistungen oder Produkten entstehen könnte.

 

Müssen KI-Chatbots gekennzeichnet werden?

 

Setzt eine Website einen KI-Chatbot ein, müssen Besucher grundsätzlich erkennen können, dass sie mit einem KI-System kommunizieren. Der Hinweis sollte direkt beim Start des Chats erscheinen. Ein Hinweis nur im Impressum oder in der Datenschutzerklärung reicht nicht aus.

 

Wo und wie müssen KI-Inhalte gekennzeichnet werden?

 

Eine erforderliche Kennzeichnung muss direkt beim betreffenden Inhalt stehen und spätestens beim ersten Kontakt wahrnehmbar sein.

 

Möglich sind verständliche Angaben wie „Vollständig mit KI erstellt“ oder „Teilweise mit KI bearbeitet“. Bei einem Bild kann der Hinweis in der Bildunterschrift stehen, bei einem Video sollte er direkt zu Beginn erscheinen.

 

Die EU stellt dafür offizielle Symbole zur Kennzeichnung von KI-Inhalten bereit. Diese Symbole sind nicht verpflichtend, stattdessen können auch andere eindeutige Hinweise verwendet werden. 

 

Wie kann eine barrierefreie und sichtbare KI-Kennzeichnung aussehen?

 

Das Beitragsbild zeigt eine vollständig mit KI erstellte Darstellung einer Mitarbeiterin, die einem humanoiden Roboter die Hand schüttelt. Für dieses Bild wird das EU-Symbol ‚Fully AI-Generated‘ verwendet, da das gesamte Motiv durch ein KI-System erzeugt wurde und kein vorhandenes Foto als Grundlage diente. Das Icon wird direkt in die Bilddatei eingefügt, damit die Kennzeichnung auch beim Herunterladen oder Teilen erhalten bleibt. 

 

Zusätzlich steht unter dem Bild die als normaler Webseitentext angelegte Bildunterschrift ‚Vollständig mit KI erstellt‘ Das EU-Icon wird direkt in die Bilddatei eingefügt, damit die Kennzeichnung auch beim Herunterladen oder Teilen erhalten bleibt. Zusätzlich steht unter dem Bild die als normaler Webseitentext angelegte Bildunterschrift „Vollständig mit KI erstellt“. So ist der Hinweis nicht nur sichtbar, sondern auch für assistive Technologien zugänglich. Der Alternativtext beschreibt das Motiv ergänzend als „KI-generierte Darstellung einer Mitarbeiterin, die einem humanoiden Roboter die Hand schüttelt“ und wird von Screenreadern ausgelesen.

 

KI-Inhalte auf anderen Plattformen

 

Wer KI-Inhalte auf sozialen Netzwerken oder anderen Plattformen veröffentlicht, muss zusätzlich deren jeweilige Vorgaben beachten. Viele Plattformen bieten eigene Kennzeichnungen an oder erkennen entsprechende Informationen automatisch.

 

Da sich Funktionen und Plattformregeln ändern können, sollten Unternehmen vor der Veröffentlichung die aktuellen Anforderungen prüfen. Eine automatische Plattformkennzeichnung ersetzt nicht zwangsläufig die gesetzlichen Transparenzpflichten. Umgekehrt kann eine Plattform weitergehende Hinweise verlangen, obwohl nach dem EU AI Act keine Kennzeichnung notwendig wäre.

 

Jetzt die eigene Website prüfen

 

Sie sind unsicher, welche Inhalte oder Funktionen auf Ihrer Website KI nutzen und ob eine Kennzeichnung notwendig ist? Sprechen Sie uns an. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen den KI-Einsatz auf Ihrer Website und unterstützen Sie dabei, erforderliche Hinweise verständlich, sichtbar und barrierefrei umzusetzen.

Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnung

Seit wann gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act?

Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act gelten seit dem 2. August 2026. Weitere Informationen bietet die Europäische Kommission in ihren Erläuterungen zu Artikel 50.

Müssen ältere KI-Inhalte nachträglich gekennzeichnet werden?

Inhalte, die bereits vor dem 2. August 2026 erzeugt und veröffentlicht wurden, müssen nach den aktuellen EU-Leitlinien grundsätzlich nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Eine freiwillige Kennzeichnung ist weiterhin möglich.

Sind die offiziellen EU-Symbole verpflichtend?

Nein. Die EU-Symbole sind freiwillig. Verpflichtend ist eine klare und wahrnehmbare Offenlegung, wenn der jeweilige Inhalt unter die Kennzeichnungspflicht fällt. Das Symbol allein garantiert noch keine rechtskonforme Umsetzung.

Was ist der Unterschied zwischen sichtbarer und technischer Kennzeichnung?

Eine sichtbare Kennzeichnung informiert die Besucher unmittelbar. Eine technische, maschinenlesbare Markierung kann zusätzlich in Metadaten hinterlegt sein und die automatische Erkennung erleichtern. Die EU-Leitlinien zu den Transparenzpflichten erläutern beide Ebenen.

Wer sollte den KI-Einsatz auf einer Unternehmenswebsite prüfen?

Das Unternehmen sollte nachvollziehen können, welche KI-Systeme und KI-Inhalte auf seiner Website eingesetzt werden. Agenturen und andere Dienstleister können bei der technischen Bestandsaufnahme und Umsetzung unterstützen.

Wo steht die gesetzliche Kennzeichnungspflicht?

Die maßgeblichen Transparenzpflichten stehen in Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz.