Welche Umweltaussagen sind weiterhin erlaubt?
Pauschale Begriffe wie „grün“, „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“ oder „ökologisch“ dürfen nicht für sich allein stehen. Solche allgemeinen Umweltaussagen sind nur erlaubt, wenn ihnen eine anerkannte hervorragende Umweltleistung zugrunde liegt. Dazu können beispielsweise der Blaue Engel oder das EU Ecolabel gehören, sofern das Zeichen für das betreffende Produkt gilt und die beworbene Eigenschaft abdeckt.
Ohne eine solche Grundlage muss die Aussage direkt konkretisiert werden. Statt „Unsere Verpackung ist umweltfreundlich“ kann ein Unternehmen beispielsweise schreiben: „Die Verpackung besteht zu 80 Prozent aus recyceltem Kunststoff.“ Dabei muss klar sein, dass sich die Angabe auf die Verpackung und nicht auf das gesamte Produkt bezieht.
Auch einzelne Maßnahmen dürfen nicht auf das ganze Unternehmen übertragen werden. Der Wechsel auf Ökostrom macht nicht automatisch die gesamte Geschäftstätigkeit nachhaltig. Eine Aussage wie „Wir sind ein nachhaltiges Unternehmen“ wäre deshalb zu umfassend, wenn sie nur mit dieser einen Maßnahme begründet wird.
Was gilt für Klimaneutralität, Siegel und Zukunftsziele?
Produktbezogene Aussagen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ sind unzulässig, wenn sie auf dem Ausgleich von Emissionen außerhalb der Wertschöpfungskette beruhen. Ein Produkt darf also nicht als klimaneutral beworben werden, nur weil das Unternehmen externe Klimaschutzprojekte finanziert. Möglich bleiben konkrete Aussagen zu tatsächlich erreichten und nachweisbaren Emissionsminderungen innerhalb des Lebenszyklus eines Produkts.
Auch bei Aussagen über das gesamte Unternehmen ist Vorsicht geboten. Eine Formulierung wie „Unser Unternehmen ist klimaneutral“ kann eine unzulässige allgemeine Umweltaussage sein. Es muss genau geklärt werden, welche Unternehmensteile und Emissionen erfasst wurden und worauf die Aussage beruht.
Strengere Anforderungen gelten außerdem für Zukunftsversprechen. Wer ankündigt, bis 2030 klimaneutral zu werden, benötigt messbare und zeitlich festgelegte Ziele sowie einen realistischen Umsetzungsplan. Dieser muss die vorgesehenen Maßnahmen und Ressourcen enthalten. Die Fortschritte müssen regelmäßig durch einen unabhängigen externen Sachverständigen geprüft werden.
Eigene Umweltlogos und Fantasiesiegel sind ebenfalls kritisch. Ein grünes Blatt mit der Aufschrift „Eco Choice“ kann wie eine unabhängige Auszeichnung wirken. Nachhaltigkeitssiegel müssen deshalb von einer staatlichen Stelle festgesetzt sein oder auf einem regelkonformen Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung beruhen.
Müssen Umweltaussagen auf der Website belegt werden?
Eine Umweltaussage darf nicht einfach veröffentlicht werden, weil sie plausibel klingt. Das Unternehmen muss bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung über belastbare Nachweise verfügen. Das können beispielsweise Verbrauchsdaten, Lieferantennachweise, Zertifikate, Berechnungen oder eine Lebenszyklusanalyse sein.
Diese Unterlagen müssen bei einer normalen, konkreten Aussage nicht vollständig auf der Website veröffentlicht werden. Sie müssen aber vorhanden sein und bei einer rechtlichen Überprüfung vorgelegt werden können. Direkt bei der Aussage muss verständlich erklärt werden, was genau gemeint ist.
Bei „Wir haben unsere CO₂-Emissionen um 20 Prozent gesenkt“ sollte daher erkennbar sein:
- Was wurde gemessen?
- Welcher Unternehmensbereich ist gemeint?
- Mit welchem Jahr wird verglichen?
- Welche Emissionen wurden berücksichtigt?
Eine verlinkte Unterseite kann die Berechnung ausführlicher erklären. Sie ersetzt aber nicht die notwendige Konkretisierung unmittelbar bei der Aussage.
Für Zukunftsziele gelten weitergehende Anforderungen. Die Verpflichtungen und Ziele müssen öffentlich einsehbar und überprüfbar sein. Auch der Umsetzungsplan und die Ergebnisse der externen Prüfung müssen für Verbraucher leicht zugänglich gemacht werden. Hier ist eine verlinkte Unterseite sinnvoll.
Was sollten Unternehmen jetzt auf ihrer Website prüfen?
Suchen Sie auf Ihrer Website nach Begriffen wie „nachhaltig“, „klimaneutral“, „CO₂-neutral“, „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „grün“, „recycelbar“ und „ressourcenschonend“. Prüfen Sie dabei nicht nur aktuelle Leistungs- und Produktseiten, sondern auch ältere Blogbeiträge, Referenzen, Downloads und Bildmaterial.
Kontrollieren Sie zu jeder Aussage:
- Ist klar, worauf sie sich bezieht?
- Wird eine einzelne Maßnahme zu stark verallgemeinert?
- Liegen passende und aktuelle Nachweise vor?
- Steht die notwendige Erklärung direkt bei der Aussage?
- Wirkt ein selbst gestaltetes Symbol möglicherweise wie ein geprüftes Siegel?
- Enthält ein Zukunftsversprechen konkrete und überprüfbare Ziele?
Wir unterstützen Sie dabei, kritische Aussagen und Gestaltungselemente auf Ihrer Website zu finden, verständlicher zu formulieren und notwendige Änderungen technisch umzusetzen. Fragen Sie uns, wenn Sie unsicher sind, ob auf Ihrer Website Handlungsbedarf besteht.