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Barrierefreiheit im Web: Sind Overlays die Lösung?

Ab dem 28. Juni 2025 wird die Barrierefreiheit für digitale Angebote in der EU verpflichtend. Unternehmen sind dann gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen den Anforderungen der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit anzupassen. Diese gesetzlichen Vorgaben basieren auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die konkrete technische Standards definieren.

Ein Overlay für Barrierefreiheit am rechten Rand vor einem Laptop mit Händen

Ab dem 28. Juni 2025 wird die Barrierefreiheit für digitale Angebote in der EU verpflichtend. Unternehmen sind dann gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen den Anforderungen der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit anzupassen. Diese gesetzlichen Vorgaben basieren auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die konkrete technische Standards definieren.

 

Overlays werden dabei oft als schnelle Lösung angeboten. Sie sind Softwarelösungen, die als zusätzliche Schicht über einer Website liegen und Funktionen wie Kontrastanpassungen oder Textvergrößerungen bereitstellen. Nutzer können sie oft an Symbolen wie einem kleinen Rollstuhl- oder Augen-Icon in einer Ecke der Webseite erkennen. Doch halten sie, was sie versprechen?

 

Diese können grundlegende Probleme einer Website nicht beheben. Fehlende Alternativtexte oder falsche Formularbeschriftungen bleiben bestehen. Dadurch entsteht oft der Eindruck, eine Website sei barrierefrei, obwohl wichtige Standards nicht erfüllt sind. Barrierefreiheit sollte daher von Anfang an richtig umgesetzt werden, anstatt sie nachträglich zu „korrigieren“.

 

Zudem können Overlays bestehende Hilfsmittel wie Screenreader beeinträchtigen und neue Barrieren schaffen. Nutzer berichten häufig von Problemen, wenn Overlays ihre Bedienung erschweren oder Funktionen blockieren. Statt zu helfen, können sie also die Nutzung komplizierter machen.

 

Auch in rechtlicher Hinsicht sind Overlays keine ausreichende Lösung. Sie allein gewährleisten nicht die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, wie etwa der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) oder der WCAG-Richtlinien. Unternehmen sollten daher nicht allein auf Overlays vertrauen, sondern auf eine durchdachte barrierefreie Programmierung setzen.

 

Obwohl Overlays als schnelle Lösung attraktiv wirken, sind sie langfristig nicht die beste Lösung. Nur eine von Grund auf barrierefrei programmierte Website stellt besser sicher, dass alle Nutzer uneingeschränkten Zugang haben. Es liegt in unserer Verantwortung als Entwickler, das Internet für alle zugänglich zu gestalten.

 

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht und wirklich barrierefrei ist, unterstützen wir Sie gerne. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen.

 

Mehr Informationen dazu bieten diese Webseiten:

W3C-Empfehlungen zur barrierefreien Webentwicklung:
www.w3.org/WAI/fundamentals/accessibility-intro/

Eine Stellungsnahme des deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) zu Overlays:
www.dbsv.org/accessibility-overlays.html

Informationen zum BITV-Test:
www.bitvtest.de

 

Sie müssen oder wollen barrierefrei im Internet präsent sein? Wir unterstützen Sie gerne bei der Optimierung Ihrer Website oder Ihres Online-Shops und stehen Ihnen mit unseren Barrierefreiheits-Audits zur Verfügung – nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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