Öffentliche Stellen sind bereits seit längerem verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ab dem 28. Juni 2025 müssen auch viele Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Grundlage hierfür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die EU-Richtlinie 2019/882 umsetzt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Webseiten und digitale Dienste für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen. Eine barrierefreie Webseite ermöglicht eine gleichwertige Nutzungserfahrung, ob mit Screenreader, Tastatursteuerung oder Untertiteln für Videos.
Viele Menschen erleben im Laufe ihres Lebens Einschränkungen – sei es durch eine Verletzung, Krankheit oder im Alter. Zudem profitieren auch Menschen ohne Einschränkungen von einer besseren Nutzbarkeit, klar strukturierten Inhalten und einer optimierten mobilen Nutzung. Suchmaschinen bewerten barrierefreie Webseiten oft besser, da sie technisch sauber aufgebaut sind, schnell laden und Inhalte leichter zugänglich machen. So wirkt sich Barrierefreiheit sehr positiv auf die SEO Ihrer Webseite aus.
Öffentliche Stellen, Unternehmen mit digitalen Produkten/Dienstleistungen, Banken, Online-Shops und große Dienstleister. B2C-Unternehmen.
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern UND einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro. Reine B2B-Unternehmen sind nicht verpflichtet. Reine Präsentationswebseiten.
Unternehmen, die ihre Reichweite erhöhen und allen Nutzern eine bessere Erfahrung bieten möchten.
Bei den Ausnahmen ist wichtig, dass sobald eine der beiden Grenzen bei der Mitarbeiter-Anzahl, die Jahresbilanzsumme überschritten oder durch Webseitenanpassungen die reine Präsentation überschritten wird, die Ausnahme nicht mehr gilt. Behalten Sie diese Grenzen also auch in den kommenden Jahren und bei wachsendem Erfolg immer im Hinterkopf.
Wir können keine rechtliche Beratung zu Ihrer individuellen Verpflichtung zur Barrierefreiheit bieten. Bei Fragen dazu können unter anderem auf IT- und Onlinerecht spezialisierte Anwälte helfen. Erste Fragen kann beispielsweise die IHK für ihre Mitglieder beantworten. Auch die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit bietet weiterführende Informationen.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind internationale Richtlinien zur Barrierefreiheit von Webseiten, entwickelt vom World Wide Web Consortium (W3C). Sie stellen sicher, dass digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich sind und sind die Grundlage für viele gesetzliche Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit. Weitere Informationen zu den WCAG bietet das W3C sowie die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit. Die WCAG definieren, wie Webseiten wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein müssen:
Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen erfasst werden können, z. B. durch ausreichend hohe Kontraste, Alternativtexte für Bilder oder Untertitel für Videos.
Die Webseite muss ohne Einschränkungen nutzbar sein, auch per Tastatursteuerung oder Spracherkennung.
Inhalte und Funktionen sollten einfach und klar formuliert sein, mit einer nachvollziehbaren Navigation und verständlicher Sprache.
Die Webseite sollte ohne Maus Bedienbar und mit verschiedenen Endgeräten und assistiven Technologien kompatibel sein, um langfristige Nutzbarkeit sicherzustellen.
Eine barrierefreie Webseite zu erstellen oder bestehende Barrieren zu beseitigen, kann eine Herausforderung sein. Wir unterstützen Sie dabei!
1. Barrierefreiheits-Audit: Wie barrierefrei ist Ihre Webseite?
Unser Audit ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer barrierefreien Webseite. Wir analysieren TYPO3- und statische Webseiten hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit und prüfen, inwieweit sie den gesetzlichen Anforderungen und den WCAG-Richtlinien entsprechen. Dabei identifizieren wir bestehende Barrieren und dokumentieren diese in einem ausführlichen Prüfbericht. Dieser enthält eine detaillierte Analyse und konkrete Maßnahmenvorschläge, um die Zugänglichkeit Ihrer Webseite zu verbessern.
2. Umsetzung der Maßnahmen in Programmierung und Design
Nach dem Audit unterstützen wir Bestandskunden bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen direkt in ihrer Webseite. Dazu gehören Anpassungen im Design, der Struktur und der technischen Umsetzung, um sicherzustellen, dass Ihre Webseite den gesetzlichen Anforderungen entspricht und für alle Nutzer leicht zugänglich ist.
3. Neugestaltung einer barrierefreien Webseite
Für Unternehmen, die ihre Webseite von Grund auf neu gestalten möchten, bieten wir die vollständige Erstellung barrierefreier Webseiten an. Wir entwickeln eine moderne, nutzerfreundliche und vollständig barrierefreie Webseite, die sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch den Anforderungen Ihrer Zielgruppe entspricht.
Lassen Sie uns gemeinsam das Internet für alle zugänglich machen!
Kontakt | Tel.: 07183 / 9 31 68-01