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Abmahnungen im Online-Handel - typisches deutsches Phänomen?

Eine aktuelle Studie des Händlerbunds zeigt, wie sich das Abmahnproblem, das häufig als typisch deutsches Phänomen im Online-Handel gilt, im vergangenen Jahr entwickelt hat.

Abmahnungen im Online-Handel - typisches deutsches Phänomen?

Demnach stieg der Anzahl an Abmahnungen nicht im Vergleich zum Jahr 2015, doch die Konsequenzen fielen härter aus. Dennoch erhielt in 2016 fast jeder vierte Online-Händler eine Abmahnung von einem Wettbewerber, weil er gegen rechtliche Vorschriften im Online-Handel verstoßen hat.

Am häufigsten sind es Verletzungen des Wettbewerbsrechtes (53 Prozent), die Konkurrenten abmahnen. Auch Verstöße gegen das Markenrecht (10 Prozent) häuften sich laut der aktuellen Studie. Verdoppelt hat sich die Zahl der Abmahnungen (13 Prozent), die vor Gericht landen und außergerichtliche Einigungen (12 Prozent) gelangen nur noch halb so oft.

Das Abmahnproblem bleibt somit weiterhin auf hohem Niveau. Und Abmahnungen scheinen im deutschen Online-Handel als legitimes Mittel gegen unliebsame Wettbewerber zu gelten. Dass mittlerweile Begriffe wie „Konfitüre“ oder „INBUS-Werkzeug“ markenrechtlich geschützt und somit abmahnfähig sind, ist allerdings fragwürdig.

Die Mehrzahl der rund 500 befragten Online-Händler empfindet diesen Abmahnwahnsinn als wachsenden Problem. Und ein Rückgang oder eine Lösung dieser Problamtik ist bisher nicht in Sicht.