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Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung – was ändert sich 2018?

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung der EU (EU-DSGVO) in Kraft ...

EU-Datenschutzgrundverordnung Information

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung der EU (EU-DSGVO) in Kraft. Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage bringt sie viele Änderungen für Unternehmen und auch Privatpersonen mit sich. Wer seine Datenschutzbestimmungen nicht rechtzeitig anpasst, dem drohen zum Teil recht hohe Bußgelder. Es ist daher wichtig sich bereits jetzt damit auseinanderzusetzen und ggf. auch rechtlich beraten zu lassen um auf der sicheren Seite zu sein.


Die neue EU-DSGVO gilt selbstverständlich auch in Deutschland und löst das bisherige Datenschutzgesetz und die EU-Datenschutzrichtlinien ab. Parallel dazu tritt ein in Deutschland geltendes Ergänzungsgesetz in Kraft (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz - DSAnpUG), welches die DSGVO in Teilen modifiziert und konkretisiert.


Die wesentlichen Neuerungen?

  • Insbesondere werden in der neuen Verordnung die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen geregelt.
  • Die Rechte der Nutzer werden durch neue Transparenz- und Informationspflichten der datenverarbeitenden Unternehmen gestärkt. Der Zugang zu personenbezogenen Daten wird für Betroffene leichter zugänglich gemacht, sowie Information über deren Nutzung.
  • Das „Recht auf Vergessenwerden“ wird in Zukunft gesetzlich geregelt.
  • Außerdem gilt es für Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, deren Angebote sich aber an EU-Bürger richten. Dies hat weitreichende Konsequenzen etwa für Unternehmen wie Facebook und Google mit Sitz in den USA.
  • Die Bußgelder werden bei Verstößen erheblich erhöht und können bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen.


Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.e-recht24.de/datenschutzgrundverordnung.html



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