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Barrierefreie Websites und Shops werden 2025 Pflicht.

Was das für Ihr Unternehmen bedeutet

 

Für viele Menschen mit Behinderungen oder Alterserscheinungen kann eine barrierefreie Website den Unterschied zwischen Abhängigkeit und Unabhängigkeit bedeuten. Sie ermöglicht es ihnen, selbstständig nach Informationen zu suchen, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, Formulare auszufüllen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Für Unternehmen bedeutet Barrierefreiheit nicht nur Rechtskonformität, sondern auch eine breitere Zielgruppe und ein inklusives Image.

Barrierefreiheit bedeutet nicht nur Rampen, Aufzüge oder Blindenleitsysteme. Sie umfasst auch digitale Formate. Das Internet ist ein wichtiger Ort, um sich über soziale Netzwerke zu informieren und auszutauschen. Für Menschen mit Behinderungen kann es ein Stück Unabhängigkeit bedeuten. Barrierefreiheit ist daher ein wichtiger Bestandteil von Inklusion. Smartphones, Tablets, Computer und andere Technologien sind für die Teilhabe an der Gesellschaft unverzichtbar geworden.

Die Umsetzung von Barrierefreiheit in digitalen Formaten ist eine Chance, die eigene Reichweite zu erhöhen und Inklusion aktiv zu fördern. Jeder kann dazu beitragen, indem er seine digitalen Angebote barrierefrei gestaltet.

Auch rechtlich wird Barrierefreiheit ein immer wichtigeres Thema!
Folgende Gesetze oder Abkommen stärken die Barrierefreiheit:
 
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein internationaler Menschenrechtsvertrag, der bereits anerkannte allgemeine Menschenrechte auf die Situation von Menschen mit Behinderungen anwendet. Ihr Ziel ist es, dass alle Vertragsstaaten Maßnahmen ergreifen, um den Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Die UN-BRK wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und im Februar 2009 von Deutschland ratifiziert.

 

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) richtet sich an die öffentlichen Stellen des Bundes und verpflichtet sie, ihre Internetauftritte und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu verhindern und ihre gleichberechtigte Teilhabe zu fördern. Das BGG wurde am 27. April 2002 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und ist am 01. Mai 2002 in Kraft getreten.


Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie über die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in der Privatwirtschaft um. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.


Das BFSG wurde am 22. Juli 2021 beschlossen und ist am 28. Juli 2021 in Kraft getreten. Es gilt für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 25. Juni 2025 auf den Markt gebracht werden.


Diese Rechtslage macht also im kommenden Jahr weitere Maßnahmen zur Barrierefreiheit auf fast allen öffentlichen und Unternehmenswebseiten notwendig.
 
Welche Unternehmen müssen Barrierefreiheit sicherstellen?

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit dienen in erster Linie dem Schutz von Verbrauchern, also natürlichen Personen, die Produkte kaufen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Daher fallen Produkte und Dienstleistungen, die ausschließlich für die berufliche oder gewerbliche Nutzung bestimmt sind und bei denen keine Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden (B2B), nicht unter das BFG.
 
Das BFSG ist für Unternehmen relevant, die Dienstleistungen und Produkte für Endverbraucher (B2C) anbieten. Dies betrifft nahezu alle Unternehmen, die nach dem 25. Juni 2025 Waren oder Dienstleistungen für Verbraucher auf dem Markt der Europäischen Union anbieten. Auch kleine und mittlere Unternehmen sind betroffen.

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten sowie einem Jahresumsatz und einer Bilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro sind von der Barrierefreiheitspflicht ausgenommen.

Was muss an einer Website angepasst werden, damit sie barrierefrei ist?

Es gibt viele Ansatzpunkte, die es Menschen mit unterschiedlichen körperlichen und geistigen Einschränkungen ermöglichen, Ihre Website zu nutzen und mit Ihnen zu interagieren. Häufig werden technische Hilfsmittel eingesetzt, an die Ihre Inhalte angepasst werden sollten. Hier einige Beispiele:

Alle Produktbilder sollten mit beschreibenden Alt-Texten versehen werden. Diese Texte helfen Menschen mit Screenreadern, den Inhalt einer Website zu verstehen, da der Alt-Text vorgelesen werden kann und das Bild beim Vorlesen nicht übersprungen wird.

Sinnvolle Überschriften (H1, H2, H3), Listen und Absätze erleichtern die Navigation und strukturieren den Text. Dies wiederum erhöht die Lesbarkeit und Benutzerfreundlichkeit. Gleiches gilt für einen hohen Kontrast zwischen Text und Hintergrund und eine gut lesbare Schriftart.

Ein weiterer Aspekt ist die Navigation mit der Tastatur und ohne Maus, was Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Navigation erleichtert. Eingabefelder, wie z.B. Bestellformulare, sollten gut zugänglich sein und klare, beschreibende Beschriftungen haben. Bei Videos hilft die Bereitstellung von Untertiteln, bei Audiodateien die von Textinhalten.

Fehlermeldungen sollten klar und deutlich sein, z. B. „Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein“. Dies hilft den Nutzern, Probleme schnell zu erkennen und zu beheben. Responsive Design ist ebenfalls wichtig, damit eine Website auf allen Endgeräten gut funktioniert.

 

Viele dieser Optimierungen ermöglichen sogar ein besseres SEO-Ranking, da alles klar benannt ist und die Inhalte maschinell bestmöglich ausgewertet werden können - dieser Vorteil soll nicht unbenannt bleiben.

 

Sie müssen oder wollen barrierefrei im Internet präsent sein? Wir unterstützen Sie gerne bei der Optimierung Ihrer Website oder Ihres Online-Shops und stehen Ihnen mit unseren Barrierefreiheits-Audits zur Verfügung – nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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